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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

Wege zur Rehabilitation

Rehabilitationsträger
Die örtliche Agentur für Arbeit  ist mit ihrem Reha-Berufsberater immer der erste Ansprechpartner. Dieser prüft die Zuständigkeit und gibt die Anfrage gegebenenfalls an einen anderen Rehabilitationsträger weiter.
 
Die Rehabilitationsträger auf einen Blick:
 
Die Bundesagentur für Arbeit
übernimmt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen
erbringen für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen nicht erbringen können.
Die Aufgabe der Rentenversicherung
ist es, ein vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu vermeiden. Hierfür erbringt sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Unfallversicherung
ist bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verantwortlich.
 
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