Wege zur Rehabilitation
Rehabilitationsträger

Die örtliche Agentur für Arbeit ist mit ihrem Reha-Berufsberater immer der erste Ansprechpartner. Dieser prüft die Zuständigkeit und gibt die Anfrage gegebenenfalls an einen anderen Rehabilitationsträger weiter.
Die Rehabilitationsträger auf einen Blick:
|
Die Bundesagentur für Arbeit
|
übernimmt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit hierfür kein anderer Sozialversicherungsträger verantwortlich ist.
|
|
Die gesetzlichen Krankenkassen
|
erbringen für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen nicht erbringen können.
|
|
Die Aufgabe der Rentenversicherung
|
ist es, ein vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu vermeiden. Hierfür erbringt sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
|
|
Die Unfallversicherung
|
ist bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verantwortlich.
|





