Chancen für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber, der junge Menschen mit Behinderungen einstellt, die in unserem Berufsbildungswerk eine qualifizierte berufliche Ausbildung erhalten haben, kauft nicht die sprichwörtliche "Katze im Sack" und wird auch nicht alleine gelassen. Vielfältige Unterstützungsangebote, sei es durch finanzielle Hilfen wie Lohnkostenzuschüsse, Hilfen beim Einrichten eines Arbeitsplatzes oder fachkundige Beratung durch Mitarbeiter des Berufsbildungswerkes können jederzeit genutzt werden.
Abgänger aus unserem Berufsbildungswerk sind mit einer qualifizierten Ausbildung versehen. Damit einhergehend werden Schlüsselqualifikationen wie z. B kommunikative Kompetenz, Flexibilität und Teamfähigkeit vermittelt. Darüber hinaus wird die Berufsausbildung in unserem Berufsbildungswerk ständig den neuesten technologischen Entwicklungen angepasst.
Bei einer Einstellung kann der Arbeitgeber Leistungen der Arbeitsmarktförderung in beträchtlichem Umfang erhalten.
Wo gibt es Informationen?
Informationen erteilen alle Agenturen für Arbeit und Berufsbildungswerke, die flächendeckend über die Bundesrepublik Deutschland verteilt sind und die Servicestelle aller Rehabilitationsträger, die in jeder Stadt eingerichtet ist. In unserem Berufsbildungswerk stehen besonders ausgebildete Mitarbeiter als Ansprechpartner für Arbeitgeber zur Verfügung.
Informationen erteilen alle Agenturen für Arbeit und Berufsbildungswerke, die flächendeckend über die Bundesrepublik Deutschland verteilt sind und die Servicestelle aller Rehabilitationsträger, die in jeder Stadt eingerichtet ist. In unserem Berufsbildungswerk stehen besonders ausgebildete Mitarbeiter als Ansprechpartner für Arbeitgeber zur Verfügung.
Kontaktadresse:
Integrationsberatung des Berufsbildungswerkes Gera gemeinnützige GmbH
Jürgen Kiß
Integrationsberatung des Berufsbildungswerkes Gera gemeinnützige GmbH
Jürgen Kiß
Auskünfte, besonders über materielle Hilfen, erteilen alle Agenturen für Arbeit.





